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Antrag / Anfrage / Rede

Deplatziertes Hinweisschild zum Einkaufszentrum

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Lerchenberg am 30.08.2007

Der Antrag zur OBR-Sitzung am 8.2.2007, das sehr ungünstig platzierte Hinweisschild am Kreisel zum Lerchenberger Einkaufszentrum besser zu positionieren, wurde von der Stadt abgelehnt unter Hinweis auf § 33 StVO, wonach außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton verboten ist, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.

 

Ob das unscheinbare Schild wirklich eine Verkehrsgefährdung darstellt, wenn es besser positioniert wird, muss bezweifelt werden, wenn andererseits ein Schild zur WSD, einem Amt praktisch ohne Publikumsverkehr, trotz prominenter Platzierung unbeanstandet bleibt.

 

Um formale Probleme zu umgehen, hat sich das ZDF bereit erklärt, das Schild auf seinem Gelände aufstellen zu lassen. Auf die der Stadt bereits vorgelegte Anlage wird hingewiesen.

 

Es wird angefragt:

 

1. Hat sich die Stadt zwischenzeitlich mit dem ZDF in Verbindung gesetzt?

 

2. Wann ist ggf. mit einer besseren Platzierung des Schildes zu rechnen?

 

3. Wieso werden andere Hinweisschilder geduldet, etwa zum "GutenbergCenter", zur WSD, zum Einkauf von Erdbeeren, Äpfeln usw.?

 

Hartmut Rencker

 

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