Antrag / Anfrage / Rede
Kreuzung Hindemithstraße/Brucknerstraße
Antrag zur Ortsbeiratssitzung Lerchenberg am 09.06.2005
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird gebeten,
* die Anlage der Fußgängerüberwege auf ihre Verkehrssicherheit zu prüfen und diese so zu verlegen, dass Fußgänger nicht zweimal über den abbiegenden Hauptverkehrsfluss gelenkt werden,
* zu prüfen, ob die baulich deforme Kreisel-Kreuzung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von allen die Vorfahrt regelnden Schildern befreit werden kann.
Begründung:
Die "Zebrastreifen" sind sehr unglücklich platziert. Der Hauptverkehrsfluss biegt ab. Der Fußgängerverkehr zwischen Ladenzeile und Gustav-Mahler-Viertel wird zweimal über den abbiegenden Verkehr geleitet, anstatt diesen gefahrlos zu umgehen, wie dies auf der anderen Seite der Kreuzung möglich wäre. Den grundsätzlichen Änderungsbedarf hat der Ortsbeirat bereits in den Sitzungen am 21.10.1999 und 25.10.2000 gesehen und entsprechende Beschlüsse gefasst.
Die Gefährlichkeit der deplatzierten Überwege hat schon mehrfach eine eindrucksvolle Bestätigung gefunden. So wurde am 14.9.00 um 16:30 Uhr ein Fußgänger auf dem Überweg angefahren und so schwer verletzt, dass dieser mit dem Rettungswagen abtransportiert werden musste. Ein weiterer Unfall mit Einsatz des Rettungshubschraubers ereignete sich Mitte April 2005. Weitere Unfälle sind in der Statistik verzeichnet. Eine Verlegung der Überwege unter Umgehung der typischen Verkehrsströme würde diese unfallträchtige Gefährdung weitestgehend ausschließen.
Diese schon mehrfach vorgetragene Anregung wurde von der Stadt stets zurückgewiesen mit der sehr formalistischen Rechtfertigung, Überwege dürften nur bei entsprechendem Verkehrsaufkommen angelegt werden. Diese Voraussetzung sei auf der verkehrsarmen Seite der Kreuzung aber nicht erfüllt. Deshalb könnten die Überwege nur auf der gefährlichen Seite angelegt werden. Da Überwege der Sicherheit und nicht der Gefährdung von Fußgängern zu dienen haben, kann diese Formenstrenge nicht befriedigen, zumal auch die Polizei schon immer die Situation kritisiert.
Weiterhin sollte überdacht werden, ob der baulich mißlungene Pseudokreisel von allen die Vorfahrt regelnden Schildern befreit werden kann. Eine damit verbundene Rechts-vor-Links-Regelung würde weder den abbiegenden Hauptverkehrsfluss noch die Busse nennenswert behindern. Damit würde auch die Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer ein Ende finden, ob, wann und nach welcher Seite die Fahrtrichtung in dem "viereckigen Kreisel" anzuzeigen ist.
Hartmut Rencker