Antrag / Anfrage / Rede
Überprüfungsbedarf der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge
Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Lerchenberg am 30.08.2007
Die Stadt Mainz erhebt wiederkehrende Beiträge für den Ausbau öffentlicher Straßen, Wege und Plätze. Die Umlage erfolgt nach einer gewichteten Grundstücksfläche. Ebenerdige Häuser werden niedriger eingestuft als Geschossbauten, weil z.B. in Wohnblöcken bei gleicher Grundstücksfläche mehr Menschen leben, die die Infrastruktur gebrauchen und abnutzen. Diese Regelung erscheint zunächst einsichtig.
Nicht einsichtig ist, dass schmale Reihenhäuser mit handtuchartigen Grundstücken formal zu Geschossbauten gemacht und deshalb um 30 % höher veranschlagt werden als ebenerdige Häuser mit weitaus größerer Straßen- oder Wegefront. Wenig überzeugend ist auch, dass echter Geschosswohnungsbau mit 6 und mehr Geschossen gerade einmal um 30 % höher veranschlagt wird als Reihenhäuser. Hier liegt eine völlige Asymmetrie vor zum Nachteil von stadttypischen Reihenhäusern.
Die aktuelle Umlage auf dem Lerchenberg macht die Fehlwirkung der praktizierten Wichtung besonders deutlich. Nach telefonischer Auskunft der Stadt sollen Kosten für die Instandsetzung der Beleuchtung angefallen sein. Wieso schmale Reihenhäuser einen höheren Bedarf an Laternen und Kabelwegen haben sollen als breitere Häuser, verschließt sich jeder Rationalität.
Auch der Vergleich mit den Lerchenberger Flachdach-Reihenbauten zeigt, wie wenig die formale Geschosszahl den Bedarf an Infrastruktur widerspiegelt. Die Kettenbungalows verfügen durch weithin vorgenommene Freilegung der Untergeschosse über zwei vollwertige Wohnebenen und sind damit viel eher als Geschossbau anzusehen als Reihenhäuser mit funktionell fragmentierten Minigeschossen.
Es ist realitätsfern, dass Reihenhäuser mit einer viel kleineren Straßen- oder Wegefront höheren Bedarf für Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Beleuchtung haben sollen. Hier bedarf es einer grundsätzlichen Korrektur im Sinne einer Sonderregelung. Die stereotype Anwendung einer Tabelle ist kein geeignetes Instrument der Lastenverteilung.
Es wird deshalb angefragt:
Ist die aufgezeigte Ungleichbehandlung der Verwaltung überhaupt bewusst und welche Überlegungen gibt es, zu einer sachgerechteren Handhabung zu kommen?
Hartmut Rencker