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Antrag / Anfrage / Rede

Überteuerte Müllentsorgung

Anfrage zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Lerchenberg am 16.11.2006

Die Müllgebühren auf dem Lerchenberg liegen weithin um ein Vielfaches über dem individuellen Bedarf. Nach einer Stichprobenerhebung werden für Reihenhäuser mit 51 bis 92 Litern pro Woche sehr unterschiedliche Restmüll-Volumina abgerechnet. Es handelt sich weitgehend um die alten Mengen aus der überwundenen "Ex-und-Hopp"-Zeit, als weder Papier noch Glas noch Plastik noch Bioabfälle getrennt gesammelt wurden. Noch schlimmer ist es zumindest teilweise bei den Wohnblöcken. So wurden bisher im Hause Hindemithstraße 8 für eine Wohnfläche von 47,5 m² für eine einzige Person 152 Liter Restmüll pro Woche abgerechnet! Dies mit einer schlechten Mieterstruktur zu rechtfertigen, ist keine Lösung.

 

Die Müllabrechnungen der Lerchenberger stehen in eklatantem Widerspruch zu dem immer wieder in beiden Mainzer Zeitungen veröffentlichten Selbstlob der Stadt Mainz über niedrige Müllgebühren. Die Stadt gibt als Richtgröße an, dass der Bedarf eines Sparhaushalts bei 8 Litern und der eines Normalhaushalts bei 15 Litern pro Woche und Person liegt. Als Beispiel werden für einen Normalhaushalt mit 3 Personen 45 Liter Restmüll/Woche genannt, also 144 Euro Jahreskosten. Diese Abrechnungsgröße ist im vergleichbaren Draiser "Häuslerevier" die Regel.

 

Die kleinste abrechnungsfähige Einheit für Einzelnutzer beträgt 60 Liter bei Leerung alle 14 Tage, also 30 Liter Wochenvolumen. Diese Menge Restmüll reicht den meisten Bürgern voll aus. In vielen Wohnungen und Häusern leben nur noch alte Ehepaare oder Einzelpersonen, die sorgfältig trennen und kaum Restmüll produzieren. Allerdings untergräbt der Zwangsanschluss an anonyme Großbehälter den Antrieb zum Mülltrennen und Mülleinsparen. So bringen es einzelne Nutzer der Gemeinschaftsbehälter fertig, diese säckeweise mit ungetrenntem, teilweise von auswärts mitgebrachtem und gewerblichem Müll zu Lasten der Solidargemeinschaft zu füllen, denn viel Angebot schafft viel Nutzung. Auch gibt es einen nicht quantifizierbaren Mülltourismus aus dem Landkreis. Die jedermann zugängigen Großbehälter laden zum Missbrauch ein. Ein reduziertes Volumenangebot, eine Zugangsbeschränkung und eine individuelle Differenzierung, z.B. nach Anzahl der Personen oder durch das bewährte Innotec-Erfassungssystem könnte dieser Unsolidarität entgegenwirken.

 

Trotz zugegebener Übervolumina weigert sich der Entsorgungsbetrieb, eine bedarfsgerechte und sozialverträgliche Anpassung vorzunehmen. Der Entsorgungsbetrieb verlangt ohne Angabe von Rechtsgrundlagen, dass ausnahmslos alle Teilnehmer einer Müllzwangsgemeinschaft eine Volumenreduzierung beantragen. Eine solche Solidarität zu erwarten, ist nach einer von OB Beutel bestätigten Aussage der Wohnbau nicht erreichbar, "weil es erfahrungsgemäß nahezu unmöglich ist alle (...) zum Einverständnis zu bewegen, zumal nicht jedem ein persönlicher Vorteil ersichtlich sein dürfte". Also räumt der Entsorgungsbetrieb einzelnen "Müllgroßproduzenten" das Privileg ein, eine Bedarfsanpassung zu verhindern.

 

Es wird deshalb angefragt, was die Verwaltung zu tun gedenkt, den Entsorgungsbetrieb zu veranlassen, von einer rigiden Verweigerungshaltung abzurücken und bedarfsgerecht abzurechnen.

 

Hartmut Rencker

 

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