Antrag / Anfrage / Rede
Überteuerte Müllentsorgung durch überzogene Volumenbereitstellung
Antrag zur Ortsbeiratssitzung Lerchenberg am 3.2.2005
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, den Zwangsanschluss an Müllgroßbehälter so zu modifizieren, dass umweltbewussten Hausbesitzern und Mietern die Möglichkeit eingeräumt wird, Gebühren nur nach dem individuellen Müllaufkommen zahlen zu müssen.
Begründung:
Die Müllgebühren auf dem Lerchenberg liegen weithin um ein Vielfaches über dem individuellen Bedarf. Nach einer Stichprobenerhebung werden für Reihenhäuser mit 64, 73, 81, 89, 92 Litern pro Woche sehr unterschiedliche Volumina abgerechnet. Es handelt sich weitgehend um die alten Mengen aus der überwundenen "Ex- und Hopp"-Zeit, als weder Papier noch Glas noch Plastik noch Bioabfälle getrennt gesammelt wurden. Noch schlimmer ist es zumindest teilweise bei den Wohnblöcken. So werden im Haus Hindemithstraße 8 für eine Wohnfläche von 47,5 m² für eine einzige Person 152 Liter Restmüll pro Woche abgerechnet!
Die Müllabrechnungen stehen in eklatantem Widerspruch zu dem am 16.12.2004 in beiden Mainzer Zeitungen veröffentlichten Selbstlob der Stadt Mainz, wonach der Bedarf eines Sparhaushalts bei 8 Litern und der eines Normalhaushalt bei 15 Litern pro Woche und Person liege. Als Rechenbeispiel wurden für einen Normalhaushalt mit 3 Personen, also für 45 Liter Restmüll/Woche, 144 Euro Jahreskosten ermittelt und als vorbildlich herausgestellt.
Die kleinste abrechnungsfähige Einheit beträgt 60 Liter bei Leerung alle 14 Tage, also nur 30 Liter Wochenvolumen. Diese Menge Restmüll reicht den meisten Bürgern voll aus. In vielen Wohnungen und Häusern leben nur noch alte Ehepaare oder Einzelpersonen, die sorgfältig trennen und kaum Restmüll produzieren. Deshalb haben die Entsorgungsbetriebe vor Jahren umweltbewussten Hauseigentümern ermöglicht, sich mit bedarfsgerechten Kleintonnen aus dem anonymen Sammelsystem auszuklinken. Dies funktionierte gut. Die Kleintonnenbesitzer bewahrten diese zur Vermeidung von Fremdnutzung i.d.R. in ihren Garagen auf und stellten die Tonnen nur alle paar Wochen oder Monate zur Leerung bereit. Dies wurde aber vor ca. 10 Jahren wegen der entgegenstehenden Ortssatzung wieder abgeschafft.
Der Zwangsanschluss an anonyme Großbehälter untergräbt den Antrieb zum Mülltrennen und Mülleinsparen. So bringen es einzelne Nutzer der Gemeinschaftsbehälter fertig, diese säckeweise mit ungetrenntem, teilweise von auswärts mitgebrachtem und gewerblichem Müll zu Lasten der Solidargemeinschaft zu füllen, denn viel Angebot schafft viel Nutzung. Dazu führen die jedermann zugängigen Großtonnen zu einem nicht unerheblichen Mülltourismus aus dem Landkreis. Ein reduziertes Volumenangebot und eine individuelle Differenzierung, z.B. nach Anzahl der Personen, könnte dieser Unsolidarität entgegenwirken. Die beste Lösung wäre die Wiedereinführung von Einzeltonnen, die sich problemlos in den privaten Garagen unterbringen lassen und nur bei Bedarf zum Leeren herausgestellt werden müssen.
Entgegenstehende Bestimmungen im Bebauungsplan und der Ortssatzung bedürfen der Anpassung an heutige Wertbegriffe.
Hartmut Rencker